Waffenrechtliche Erlaubnisse
Aufbewahrung von Schusswaffen
Um zu verhindern, dass Waffen abhandenkommen oder dass Dritte sie unbefugt an sich nehmen, sollte grundsätzlich auf die Sicherung der Wohnung gegen Einbruch und Diebstahl geachtet werden. Besitzer erlaubnispflichtiger Waffen müssen diese in klassifizierten Behältnissen und immer getrennt von der Munition aufbewahren. Dies wird durch behördliche Kontrollen der sicheren Aufbewahrung in den Räumlichkeiten der Waffenbesitzer überprüft.
Merkblatt zur sicheren Aufbewahrung (PDF,109 KB)
Gebühren
Die Höhe der Gebühren im Waffenrecht ist dem Gebührenverzeichnis für öffentliche Leistungen der Stadt Weingarten zu entnehmen (siehe Stadtrecht).